SEHSCHULE
In unserer
Sehschule untersucht und behandelt unsere Orthoptistin Erika Schuhmacher
Störungen des beidäugigen Sehens. Die Patienten sind meistens Kinder. Aber
auch ältere Patienten mit neurologischen Störungen wie z.B. Doppelbildern
werden in der Sehschule untersucht.
Welche Kinder sollten in welchem Alter in die Sehschule kommen?
Jedes Kind sollte bis zum dritten Lebensjahr einmal in der Sehschule gewesen
sein – auch wenn keine Beschwerden vorliegen. Schielende und schlecht
sehende Kinder sollten natürlich sofort vorgestellt werden.
Warum sollen Kinder, die keine Beschwerden haben, in die Sehschule
kommen?
Es gibt versteckte Sehfehler, die unerkannt und unbehandelt zu einer
Schwachsichtigkeit (Amblyopie) führen können. Das bedeutet, dass das
betroffene Auge trotz völliger organischer Gesundheit und bester
Brillenkorrektur nur eine Sehschärfe von 50% und weniger erreichen kann.
Werden solche Sehfehler vor dem 6. Lebensjahr erkannt, kann durch
Brillenkorrektur oder durch Abkleben des besseren Auges (Okklusion) die
Entstehung einer Schwachsichtigkeit verhindert werden. Nach dem 6.
Lebensjahr ist die Amblyopie meist nicht mehr behandelbar, die schlechte
Sehschärfe bleibt.
Was wird in der Sehschule untersucht?
Bestimmung der Sehschärfe (Visus), objektive und subjektive Messung von ggf.
vorhandenen Fehlsichtigkeiten (Refraktion), Stellung der Augen zueinander
und ggf. Messung des Schielwinkels, Funktionen des Binokularsehens
(räumliches Sehen) und neuro-ophthalmologische Störungen (z.B. Doppelbilder
nach einem Schlaganfall).
Mit unserem binokularen Hand-Autorefraktometer plusoptiX A09 (www.plusoptix.de) kann
bereits bei Säuglingen sekundenschnell aus einem Meter Entfernung zum Kind
die Refraktion beider Augen gleichzeitig (binokular) gemessen werden. Wir
erhalten zuverlässige Daten über Vollrefraktion (Sphäre, Zylinder und
Achse), Symmetrie der Hornhautreflexe, Pupillendurchmesser und
Pupillendistanz und können somit Risikofaktoren für die Entwicklung einer
Amblyopie sicher erkennen bzw. ausschließen. Bitte beachten Sie, dass es
sich bei plusoptiX um eine Privat-Leistung handelt, die nicht im
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist. |