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SEHSCHULE

In unserer Sehschule untersucht und behandelt unsere Orthoptistin Erika Schuhmacher Störungen des beidäugigen Sehens. Die Patienten sind meistens Kinder. Aber auch ältere Patienten mit neurologischen Störungen wie z.B. Doppelbildern werden in der Sehschule untersucht.

Welche Kinder sollten in welchem Alter in die Sehschule kommen?

Jedes Kind sollte bis zum dritten Lebensjahr einmal in der Sehschule gewesen sein – auch wenn keine Beschwerden vorliegen. Schielende und schlecht sehende Kinder sollten natürlich sofort vorgestellt werden.

Warum sollen Kinder, die keine Beschwerden haben, in die Sehschule kommen?

Es gibt versteckte Sehfehler, die unerkannt und unbehandelt zu einer Schwachsichtigkeit (Amblyopie) führen können. Das bedeutet, dass das betroffene Auge trotz völliger organischer Gesundheit und bester Brillenkorrektur nur eine Sehschärfe von 50% und weniger erreichen kann. Werden solche Sehfehler vor dem 6. Lebensjahr erkannt, kann durch Brillenkorrektur oder durch Abkleben des besseren Auges (Okklusion) die Entstehung einer Schwachsichtigkeit verhindert werden. Nach dem 6. Lebensjahr ist die Amblyopie meist nicht mehr behandelbar, die schlechte Sehschärfe bleibt.

Was wird in der Sehschule untersucht?

Bestimmung der Sehschärfe (Visus), objektive und subjektive Messung von ggf. vorhandenen Fehlsichtigkeiten (Refraktion), Stellung der Augen zueinander und ggf. Messung des Schielwinkels, Funktionen des Binokularsehens (räumliches Sehen) und neuro-ophthalmologische Störungen (z.B. Doppelbilder nach einem Schlaganfall).

Mit unserem binokularen Hand-Autorefraktometer plusoptiX A09 (www.plusoptix.de) kann bereits bei Säuglingen sekundenschnell aus einem Meter Entfernung zum Kind die Refraktion beider Augen gleichzeitig (binokular) gemessen werden. Wir erhalten zuverlässige Daten über Vollrefraktion (Sphäre, Zylinder und Achse), Symmetrie der Hornhautreflexe, Pupillendurchmesser und Pupillendistanz und können somit Risikofaktoren für die Entwicklung einer Amblyopie sicher erkennen bzw. ausschließen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei plusoptiX um eine Privat-Leistung handelt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist.


  leistung6   SCHWACHSICHTIGKEIT (AMBLYOPIE)